Bitte beachten Sie, das wir diese Dienstleistung ausschließlich für das Bundesland Steiermark und Fahrzeuge der Klasse M1 anbieten können.
WAS IST ZUR BEGUTACHTUNG MITZUBRINGEN?
• Fahrzeug mit den zu genehmigenden Änderungen (sämtliche Teile müssen montiert sein)
• Typenschein oder Datenblattauszug (bei fremdfinanzierten Fahrzeugen von der Bank anfordern)
• Teilegutachten, ABE’s
bei Fahrzeugtieferlegungen zusätzlich:
• Bestätigung der Kontrolle und Einstellung
• der Fahrwerksgeometrie
• der Scheinwerfereinstellung
Die Bestätigung muss von einer Fachwerkstätte oder von einem Autofahrerclub sein.
Anfragen
ZT-Büro Riediger
0316/844457
office@riediger.at
WIE ARBEITEN WIR?
In Kooperation mit diversen Werkstätten in den steirischen Bezirken aber auch mit dem ÖAMTC Steiermark in Graz kann eine Begutachtung in der Nähe des Kunden stattfinden. Ein strenger Terminplan sorgt für kurze Wartezeiten. Die genehmigungsrelevanten Daten werden erfasst, ein Gutachten samt Kontrollblättern mittels Datenbankprogramm erstellt und auf einen zentralen Datenserver via Internet übertragen. Dort hat die Behörde aber auch die Exekutive jederzeitige Abfragemöglichkeiten auf die Genehmigungsdaten.
Mittlerweile wurden über unser Büro im guten Einvernehmen mit den Behörden Änderungen an einigen hundert Fahrzeugen zur Genehmigung gebracht.
Durch diesen Dienstleistungsbereich garantieren wir, dass einerseits unmittelbar der Verkehrssicherheit durch optimale technische Voraussetzungen des KFZ gedient wird und andererseits die Kundschaft die Gewissheit hat, mit einem den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Fahrzeug unterwegs zu sein.