ZIVILTECHNIKERInnen
ZiviltechnikerInnen sind staatlich befugte und beeidete natürliche Personen, die auf technischem, naturwissenschaftlichem oder montanistischem Fachgebiet auf Grund einer vom Wirtschaftsminister verliehenen Befugnis freiberuflich tätig sind.
Sie werden unterschieden in:
• ArchitektInnen und
• ZivilingenieurInnen / IngenieurkonsulentInnen
Auf ihrem Fachgebiet umfasst die ZT-Berechtigung:
• Planung und Beratung
• Prüfung und Überwachung
• Koordination
• Messungen
• Parteienvertretung
• Gutachten und Sachverständigentätigkeit (öffentliche Urkundenpersonen*)
* von ZT ausgestellte Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in der selben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären. Sie müssen mit dem ZT-Siegel versehen sein.
ZiviltechnikerInnen übernehmen oftmals die wichtige Aufgabe eine Brücke zwischen öffentlichen Schutzzielen (Gesetze, Verordnungen, Normen, ..) und den Interessen der Privatwirtschaft (wirtschaftliche und technische Machbarkeit) zu schlagen.