Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)*

• Abnahmeprüfungen (vor der ersten Inbetriebnahme)

• Wiederkehrende Prüfungen (jährlich)

• Prüfungen nach Neuaufstellungen (z.B. Turmdrehkrane)

• Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Unfall, Brand)

*Prüfpflichtige Arbeitsmittel: Krane, motorkraftbetriebene Arbeitsmittel (z.B. Hubstapler), Fahrzeughebebühnen, Ladebordwände, Anpaßrampen, Hubtische, Arbeitskörbe, motorkraftbetriebene Türen und Tore, Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, etc.

Prüfungen im Freizeitbereich

• Spielgeräte (Spielplätze)

• Turngeräte

• Skate-Anlagen

• Kletterwände

• Wasserrutschen


Anfrage


ZT-Büro Riediger
0316/844457
office@riediger.at


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