Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)*
• Abnahmeprüfungen (vor der ersten Inbetriebnahme)
• Wiederkehrende Prüfungen (jährlich)
• Prüfungen nach Neuaufstellungen (z.B. Turmdrehkrane)
• Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Unfall, Brand)
*Prüfpflichtige Arbeitsmittel: Krane, motorkraftbetriebene Arbeitsmittel (z.B. Hubstapler), Fahrzeughebebühnen, Ladebordwände, Anpaßrampen, Hubtische, Arbeitskörbe, motorkraftbetriebene Türen und Tore, Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, etc.
Prüfungen im Freizeitbereich
• Spielgeräte (Spielplätze)
• Turngeräte
• Skate-Anlagen
• Kletterwände
• Wasserrutschen
Anfrage
ZT-Büro Riediger
0316/844457
office@riediger.at
Consulting
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